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Bannandrohung und Verbrennung der Bannandrohungsbulle (1520/21)

Luther grenzt sich vom Papsttum ab

Durch die ständigen Angriffe durch die römischen Kurie wird Luther dazu gezwungen, seine religiösen Ansichten zu einer selbständigen Theologie auszuformen. So arbeitet er in den Jahren 1520/21 an den drei großen reformatorischen Schriften "An den christlichen Adel deutscher Nation", "Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche" und "Von der Freiheit eines Christenmenschen" und trennt sich innerlich nun völlig von Rom.

So wird 1520 der Ketzerprozeß gegen ihn wieder aufgenommen. Dieser gipfelt am 15. Juni 1520 in der Bannandrohung, mit der Luther ultimativ aufgefordert wird, seine Lehren zu widerrufen.

Verbrennung der Bannandrohungsbulle und Bannfluch

Pannauhkauksen polttaminen Luther reagiert demonstrativ: er verbrennt die Bulle ("Exurge Domine") am 10. Dezember 1520 zusammen mit dem Kirchengesetzbuch und Büchern seiner Gegner an dem Platz, auf dem sich heute in Wittenberg die Luthereiche befindet, wobei er gerufen haben soll "Weil du gottloses Buch den Heiligen des Herrn betrübt oder geschändet hast, so betrübe und verzehre dich das ewige Feuer".

Dieses Verhalten stellt seinen endgültigen und unwiderruflichen Bruch mit Rom dar.
Der Papst verhängt daraufhin am 3. Januar 1521 den Bannfluch über Luther.

Der Kaiser jedoch sieht sich durch die lutherfreundliche Stimmung im Land und durch den Einfluß einiger Fürsten, die hoffen, durch Luther den Einfluß des Papstes auf die Reichspolitik zu schwächen, gezwungen, Luther anzuhören. So wird der Rebell auf den Reichstag nach Worms geladen und ihm freies Geleit zugesichert.

Copyright (c) KDG Wittenberg 1997, 2001
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